Beherbergungskonzept für die Gemeinde Büsum
Beherbergungskonzept für die Gemeinde Büsum
Projektträger: Gemeinde Büsum
Fördersumme: 35.000,00 €
Förderquote: 70 %
Status: In Umsetzung
Ausgangslage:
Unabhängig von den durch das Covid-19-Virus veränderten Rahmenbedingungen muss ein funktionierender Siedlungs- und Lebensraum zur Grundvoraussetzung von touristischer Entwicklung gemacht werden. Der sogenannte „Overtourism“ steht im Spannungsfeld zu den übrigen Zielen der Gemeindeentwicklung, unabhängig davon, ob er durch den Binnenmarkt oder ausländische Gäste vorangetrieben wird. Erst wenn eine hohe Lebensqualität gegeben ist, kann eine attraktive Erlebnisqualität für Gäste geschaffen werden.
Die Marktentwicklungen der Vergangenheit haben diese Basis gesamtgemeindlich und teilräumlich belastet.
Die Gemeinde Büsum besitzt einen angespannten Wohnungsmarkt, der sich aufgrund der kontinuierlichen Konkurrenz zwischen den Wohnnutzungen, einem hohen Anteil von Nebenwohnsitzen und Dauervermietungen mit touristischen Nutzungen ergibt. Der hohe Anteil privater Ferienwohnungen, die lokal agglomeriert zu einer zunehmenden Verdrängung von Wohn- und Geschäftsräumen geführt haben, verstärkt dabei die angespannte Lage des Wohnungsmarktes mit all den verbundenen Konsequenzen für die Siedlungs- und Lebensraumqualität. Selbst die Absicherung wichtiger sozialer Infrastrukturen gerät zwischenzeitlich an ihre Grenzen
Entwicklungsziele:
Aus dieser Gemengelage von städtebaulichen Effekten ergibt sich ein gestiegener Bedarf an städtebaulicher Steuerung. Für eine gezielte räumliche Steuerung der Entwicklung von Nutzungen, die der touristischen Beherbergung dienen, bedarf es einer von Einzelfällen unabhängigen, übergeordneten, städtebaulich begründeten Konzeption, mit der eine einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage für den Umgang mit derartigen Nutzungen in der Gemeinde Büsum geschaffen wird. Diese schafft sowohl innerhalb der Gemeindeverwaltung als auch bei den privaten Akteuren (Immobilieninhaber, Beherbergungsstätteninhaber, Ferienwohnungsanbieter; aber auch betroffene Bürger und Gewerbetreibende) Planungs- und Investitionssicherheit. Wichtig hierbei ist, dass sowohl die marktseitige Nachfrage als auch das städtebauliche Steuerungserfordernis beurteilt werden.
Als Grundlage hierfür plant die Gemeinde Büsum die Erstellung eines Beherbergungskonzeptes als Basis für eine Konzeption der zukünftig zu erwarteten Neuverteilungen und Veränderungen der Beherbergungsangebote.
Das Konzept kann der Gemeinde im Anschluss an die Erstellung dazu dienen, ihre Bauleitplanung entsprechend den Erfordernissen der Gemeindeentwicklung rechtssicher anzupassen. Neben einer detaillierten Analyse und einer rechtssicheren Fachkonzeption spielt die Sensibilisierung und fachliche Information der Entscheider und Akteure vor Ort eine wichtige Rolle. Sie soll daher immanenter Bestandteil des Konzeptes werden. Bei der Genehmigung von Nutzungen handelt es sich häufig um ein emotional diskutiertes Thema, das grundsätzlich einer sachlich aufbereiteten Basis bedarf. Es müssen städtebauliche Gründe identifiziert werden, anhand derer die Eignung von Standorten objektiv geprüft und bewertet werden kann. Hierbei ist immer zu berücksichtigen, welche Bedeutung das Beherbergungswesen in vielfältiger Hinsicht für die Gemeinde Büsum hat. Neben direkten und indirekten Wertschöpfungseffekten sowie Arbeitsplätzen nimmt es maßgeblich Einfluss auf das Gemeindebild, die ökologischen Rahmenbedingungen, die Wahrnehmung der Attraktivität und Qualität eines Standortes oder auf das Angebot an sozialen Treffpunkten und Infrastruktur.
Wirkung der Maßnahme
Das Projekt hat eine lokale Wirkung innerhalb der Gemeinde Büsum
- Kontakt Gemeinde Büsum
- u Gemeinde Büsum Hans-Jürgen Lütje
- 04834-909-240
- H-J.Luetje[at]amt-buesum-wesselburen.de
- Gemeinde Büsum
- 04834-909-240