Erstellung eines Besucherlenkungskonzeptes zur strategischen Entwicklung des Speicherkooges Dithmarschen
Erstellung eines Besucherlenkungskonzeptes zur strategischen Entwicklung des Speicherkooges Dithmarschen
Projektträger: Amt Mitteldithmarschen
Fördersumme: 27.300,00 €
Förderquote: 70 %
Status: In Umsetzung
Ausgangslage:
In den Gemeinden Nordermeldorf, Elpersbüttel und am Hafen in Meldorf sind touristische Infrastrukturen geplant. Hierdurch könnten die angrenzenden Schutzgebiete FFH-Gebiet 0916-391: „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ und das EU-Vogelschutzgebiet DE 0916-491 „Ramsar-Gebiet SH Wattenmeer und angrenzende Küstenbereiche“ in ihren Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigt werden.
Die Vorhabensmerkmale und ihre Wirkfaktoren wurden in Bezug auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete aufgezeigt und im Hinblick auf eine erhebliche Beeinträchtigung, auch unter Berücksichtigung weiterer möglicherweise kumulierender Vorhaben im FFH-Gebiet, geprüft.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Vorhaben der drei Kommunen mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete verträglich sind, sofern die beschriebenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen sicher umgesetzt werden.
Diese sind:
Konflikte im Zusammenhang mit dem Baubetrieb
- keine nächtlichen Baustellen
- Bauzufahrten über die bestehenden Straßen Hafenstraße und Dritter Querweg mit Tempolimit auf 40 km/h
Konflikte im Zusammenhang mit Verkehr
- Ganzjährige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hafenstraße, Deichstraße und Drittem Querweg sowie auf dem Deichverteidigungsweg auf 40 km/h
- Beibehaltung der Sperrung des Deichverteidigungsweges für den öffentlichen Verkehr
Konflikte im Zusammenhang mit Anlagen
- Verhinderung von Kollisionen von Vögeln an Glasfassaden wie z.B. geplantes Nationalparkhaus oder Wintergärten durch Minimierungsmaßnahmen (z.B. Vogelschutzglas, Markierungen gem. LAG-VSW 2019)
- Begrenzung der geplanten Gebäudehöhe des Nationalparkhauses in Meldorf in Orientierung an den Bestandsgebäuden am Meldorfer Hafen bzw. an den „Wattwurm“
- Naturverträgliche Außenbeleuchtungen (Bewegungsmelder, Abstrahlung nach unten, Lichtfarbe, Lichtintensität, gem. HELDT ET AL. (2013), SCHROER ET AL. (2019), SCHMID ET AL. (2008)
- Keine Zulässigkeit von Lasern und Reklamescheinwerfern
Konflikte im Zusammenhang mit Störungen durch Menschen / Tourismus
- Besucherlenkungskonzept / Wegekonzept: In einem separaten Prozess mit Beteiligten und Ortskundigen des Speicherkoogs sind Konflikte zu lokalisieren und in einem Maßnahmenkonzept zu regeln. Hierzu gehören u.a. die nur geduldete Parksituation am Odinsloch, offene Sichtschneisen, die durch Anwesenheit des Menschen zu Schreck- und Fluchtsituationen der dort anwesenden Vögel führen, Abzäunung von empfindlichen Bereichen mit Zugang zu Uferbereichen usw.
- Verbesserung der Information zu Reglementierungen (Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Artenschutzes, „Junge-führende Küken“ o.ä.), Flyer etc. Die Akzeptanz für diese Maßnahmen steigt mit einer verständlichen und aufklärenden Informationsvermittlung.
- Verbot von Feuerwerk
Sonstige Konflikte / Maßnahmen
- Verwahrung von Abfällen in tierunzugänglichen Behältern im gesamten Speicherkoog
- Vermeidung weiterer Beschilderungen / Fahnenmasten / Installationen auf und an Wiesen- und Wasserflächen mit hoher Bedeutung für Brutvögel, artenschutzrechtliche Prüfung im Einzelfall
- Leinenzwang im gesamten Speicherkoog Die beschriebenen Maßnahmen können nur zu einem geringen Teil über die Bauleitplanung verankert werden. Geeignete Instrumente stellen städtebauliche Verträge, Pachtverträge, Baugenehmigungsverfahren und insbesondere ein koordinierendes Besucherlenkungskonzept dar.
Bei einer wirksamen Umsetzung der genannten Maßnahmen ist eine Verträglichkeit der Vorhaben mit den Erhaltungszielen und -gegenständen der Natura-2000-Gebiete gegeben. Dem Kernthema naturnaher und nachhaltiger Tourismus entlang des Speicherkooges gilt die oberste Priorität. Hierzu ist ein qualifiziertes Besucherlenkungssystem unerlässlich. Das Kommunalunternehmen erhofft sich dadurch, die weitere Auslösung von Investitionen (sofern dadurch das Bauleitverfahren abgeschlossen werden könnte)
Wirkung der Maßnahme:
Sowohl die Küstenregion als auch das Binnenland. Denn die Touristen bleiben oftmals nicht an dem Übernachtungsort, sondern erkunden auch die Umgebung
- Kontakt Amt Mitteldithmarschen
- f Amt Mitteldithmarschen Carolin Levecke
- +49 4832 6065 191
- +49 4832 6065 215
- c.levecke[at]mitteldithmarschen.de
- http://www.mitteldithmarschen.de
- Amt Mitteldithmarschen
- +49 4832 6065 191
- +49 4832 6065 215