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Interkommunales Gewerbeflächenentwicklungskonzept für das Amt Mitteldithmarschen

Projekte Lebensqualität & Daseinsvorsorge

Interkommunales Gewerbeflächenentwicklungskonzept für das Amt Mitteldithmarschen

Roggenstraße 15, 25704 Meldorf


Projektträger: Amt Mitteldithmarschen

Fördersumme: 26.600,00 €

Förderquote: 60 %

Status: abgeschlossen

Ausgangslage:

Das Amt Mitteldithmarschen ist für 24 Gemeinden mit ca. 23.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von 339,66 km² seit Mai 2008 Verwaltungsträger und Grundlage für weitere positive Entwicklung der Region. Die Gemeinden im Amtsgebiet sind überwiegend ländlich geprägt. Lediglich die Gemeinden Albersdorf als Unterzentrum sowie die Stadt Meldorf als Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums bieten alle Möglichkeiten für den täglichen Bedarf. Entgegen des im Jahr 2015 erstellten Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für die Landesentwick-lungsachsen A23/B5 sowie der A20, die einer vorrangigen Bedarfsbefriedigung von Gewerbeflächen in den Bereichen Heide und Brunsbüttel dienen sollte und hier von genügend freien Kapazitäten aus-gegangen wurde, ist zum heutigen Zeitpunkt festzustellen, dass diese Flächen entweder bereits belegt oder aber nur bedingt zur Verfügung stünden. Dennoch zeichnet sich ein weiterer Bedarf an großflächigen Gewerbegebieten deutlich ab. Da weder die Stadt Meldorf als auch die Gemeinde Albersdorf als zentrale Orte von sich aus nicht in der Lage sein dürften, großflächige Gewerbegebiete zu entwickeln und die vorhandenen Flächen lediglich den örtlichen Bedarf decken, hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2020 beschlossen, eine Machbarkeitsstudie über ein interkommunales Ge-werbegebiet an der A23/B431 in Auftrag zu geben.

Entwicklungsziele:

Als Grundlage für eine zukünftige Ausweisung von neuen Gewerbeflächen sollen in dem interkommunalen Gewerbeflächenentwicklungskonzept folgende Fragestellungen geprüft werden: Welcher Flächenbedarf besteht bzw. erscheint sinnvoll? Hierzu werden statistischen Daten, Marktentwicklungen und örtliche Bedarfe ermittelt. Welche Flächen kommen für eine Neuausweisung in Betracht? Durch den Landesentwicklungsplan haben sich unterschiedliche Standortoptionen ergeben. Im Rahmen des Konzeptes sollen unterschiedliche Potentialflächen ermittelt und bewertet werden. Hierbei werden die Gemeinden in eine Flächenfindung-und bewertung mit eingebunden. Planerische Anforderungen (z.B. grünes Gewerbegebiet wie Photovoltaik, Gründächer, ÖPNV-Anbindungen) und ihre Umsetzbarkeit sind zu prüfen. Zudem sind auch Konfliktsituation (z.B. nähe zum Windpark, Wohnbebauung etc.) zu thematisieren. Welche Kosten und Erträge sind für Grunderwerb, Erschließungsmaßnahmen etc. zu kalkulieren? Möglicher Amortisationszeitraum? Best Case Worst Case –szenario. Ziel der Machbarkeitsstudie soll es sein, einen Weg für ein erfolgversprechendes und raumplanerisch sinnvoll interkommunales Gewerbegebiet aufzuzeigen.

Darüber hinaus werden weitere Ziele verfolgt:

  • Grundlage für die Schaffung und Sicherung von gewerblichen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, indem vorrangig dem örtlichen Gewerbe Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
  • Grundlage zur Schaffung gewerblicher Investitionen
  • Ein modellhaftes interkommunal abgestimmtes Entwicklungskonzept für alle 24 Kommunen

Wirkung der Maßnahme

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mitteldithmarschen sollen durch die Gewerbeansiedlung und die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen profitieren damit sie sich langfristig attraktiv entwickeln können.

Copyright: Pixabay (Pexels)

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