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Amtsentwicklungskonzept Burg-St. Michaelisdonn

Projekte Daseinvorsorge

Amtsentwicklungskonzept Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7, 25712 Burg


Projektträger: Amt Burg-St. Michaelisdonn

Fördersumme: 50.420,- €

Förderquote:  70 %

Status: abgeschlossen

Das Amt Burg-St. Michaelisdonn ist von den Strukturwandeln in den Bereichen Demographie, Kultur, Wirtschaft und Klima betroffen. Diese strukturellen Änderungen können nachhaltig die Funktionsfähigkeit der amtsangehörigen Gemeinden als Dienstleistungs- und Nahversorgungsstandorte sowie Kommunikationstreffpunkte für die Einwohnerinnen und Einwohner gefährden.

Zum einen lassen der Einwohnerrückgang und die Alterung der Gesellschaft Tragfähigkeitsprobleme bei den Infrastrukturangeboten entstehen. Zum anderen führen aufgrund der mit den demographischen und sozioökonomischen Entwicklungstrends einhergehenden im Landesvergleich niedrigen Kaufkraftpotenziale, des Rückganges des Nachfragevolumens im Einzugsgebiet, der geänderten örtlichen Konsumnachfrage, des Rückganges der Ausstrahlungseffekte im Einzugsgebiet, der Expansion der Verkaufsflächen von größeren Einzelhandelsversorgern, der steigenden Beliebtheit zum Onlinehandel und eines fehlenden modernen Branchenmix aber auch der städtebaulichen Defizite in den einzelnen amtsangehörigen Gemeinden wie fehlenden Aufenthaltsqualitäten, fehlende Erreichbarkeiten, fehlende Barrierefreiheiten und qualitätsvolle Wegebeziehungen u. a. dazu, dass sich Wohn- und Handelsnutzungen außerhalb des Amtsgebietes ansiedelten, sich die Breite des Einzelhandelsangebotes insbesondere im Bereich des nicht periodischen Bedarfes abschwächte und hier Leerstände entstanden. Durch die abnehmende Nachfrage sind die noch verbliebenden Geschäfte von der geringeren Frequentierung des Gebietes betroffen. Weitere Niedrigpreisanbieter könnten sich etablieren und ein erneutes Abfallen bewirken und folglich die Existenz kleiner Fachgeschäfte, die auf Qualität und Service setzen, bedrohen. Darüber hinaus sind die derzeitigen Angebote von Kultur, Tourismus sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zum Zwecke einer Versorgungssicherheit in den amtsangehörigen Gemeinden ebenfalls unzureichend und ausbaufähig. Ferner sind neben einigen Gestaltungsmängeln, Investitions- und Modernisierungsbedarfe im Gebäudebestand festzustellen. Dazu sind überwiegend in den Ortskernen der amtsangehörigen Gemeinden noch veraltete Wohnungsformen und Wohnungsgrundrisse mit fehlenden Barrierefreiheiten zu vermuten. Eine qualitätsvolle Wohnstandortentwicklung für verschiedene bzw. alle Zielgruppen in diesem Bereich ist augenmerklich mit größeren Hindernissen und Aufwendungen verbunden. Die untergenutzten Freiflächen oder Leerstände bieten hierfür notwendiges Entwicklungspotenzial.

Bei der Konzepterstellung sollen in enger Zusammenarbeit mit Bürgern und Bürgervertretern Maßnahmen und Entwürfe herausgestellt werden, die auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren und langfristig attraktive amtsangehörige Gemeinden sicherstellen. Die Entwicklung des Amtes Burg-St. Michaelisdonn ist geprägt von den zu erwartenden Auswirkungen des demographischen Wandels und von einschneidenden wirtschaftlichen Umstrukturierungen.

 Folgende Handlungsfelder sind entsprechend des Beschlusses des Amtsausschusses des Amtes Burg-St. Michaelisdonn vom 23.05.2017 zur Erstellung eines Amtsentwicklungskonzeptes konzeptionell näher zu betrachten:

  • Nahversorgung
  • Lebensmittel und Ärzte
  • Nachbarschaftshilfe
  • Dorfgemeinschaft und Ehrenamt
  • Entwicklung des Tourismus

Die Erarbeitung des Amtsentwicklungskonzeptes bedeutet für das Amt Burg-St. Michaelisdonn, dass eine klare Vorstellung über die künftige Entwicklung des Amtes und seiner amtsangehörigen Gemeinden benötigt wird, die von den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern und den Einwohnerinnen und Einwohnern im Amt Burg-St. Michaelisdonn mitgetragen wird, die Mut macht und Ansporn ist, die eigenen Kräfte zu mobilisieren. Zum anderen müssen daraus Entwicklungsziele resultieren, die langfristig in der Förderlandschaft im vorbezeichneten Sinne schlüssig und förderfähig erscheinen. Aus dem Konzept sollen sich unter anderem auch Projekte entwickeln, die über die LAG AktivRegion Dithmarschen im Rahmen der ELER-Förderung förderfähig sind.

 Ziel muss es sein, Kompetenzen zu bündeln und Aufgaben effizient wahrzunehmen. Ein Wille zu einem fairen Interessensausgleich auf Amtsebene muss bei allen an der Konzepterstellung beteiligten Akteuren vorhanden sein.

Ziel ist außerdem, die Gründe der gegenwärtigen Entwicklung zu analysieren sowie die Bereiche der Stabilisierung und des Wachstums ausfindig zu machen. Dieses Instrumentarium muss unabhängig von politischen Schwierigkeiten als permanenter Prozess begriffen werden, der die Zielkonflikte rechtzeitig erkennt, um Entwicklungschancen zu nutzen und strategische Korrekturprozesse frühzeitig einzuleiten. Entwicklungsplanung darf sich dabei nicht nur auf räumliche Planungen und Zielaussagen reduzieren, sondern muss, insbesondere angesichts der begrenzten Ressourcen (Fläche und Finanzmittel), projektbezogene Leitlinien, Strategien und Maßnahmen zur Steuerung öffentlichen und privater Investoren definieren. Demzufolge bedarf jede Entwicklungsplanung eines „langen Atems“, der einen Horizont von 10 bis 15 Jahren umfasst.

Copyright: Pixabay (Pexels)

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